FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Europäischen SchulmusikPreis. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Ausrichter

Hintergrund

Wer vergibt den Europäischen SchulmusikPreis?
Der Europäische SchulmusikPreis wird seit 2010 jährlich von der SOMM – Society Of Music Merchants e.V. vergeben. Nähere Informationen zum Ausrichter finden Sie hier.

Warum wird der Europäische SchulmusikPreis vergeben?
SOMM – Society Of Music Merchants e.V. vergibt den Preis für besondere pädagogische Leistungen und förderungswerte Schul- und Lehrenden-Projekte aus dem Fachbereich Musik. Ziel ist es herausragende und vorbildhafte Beispiele für kreatives Arbeiten mit Musikinstrumenten an Schulen zu dokumentieren und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit soll die Wahrnehmung und Aufwertung des schulischen Musikunterrichts erreicht und die musikalische Bildung – als ein wesentlicher Bestandteil der ganzheitlichen Bildung – und das aktive Musizieren gefördert werden.

Woraus besteht der Europäische SchulmusikPreis?
Der Europäische SchulmusikPreis ist mit insgesamt 21.000 EUR dotiert, die sich auf sechs Kategorien aufteilen. Neben dem Preisgeld erhalten alle Preistragenden eine Urkunde sowie eine Messingplakette (gilt nicht für Sonderpreise).

Teilnahme

Wer kann am Europäischen SchulmusikPreis teilnehmen?
Zur Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis berechtigt sind Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen öffentlicher und privater Trägerschaft, die im Bereich der Musikvermittlung tätig sind. Aktuell wird der Preis im deutschsprachigen Raum sowie an deutschen Schulen im europäischen Ausland ausgeschrieben.

Was für Beiträge können eingereicht werden?
Es können Beiträge aus dem Bereich der Musikvermittlung in Klassen oder Arbeitsgemeinschaften eingereicht werden, die das Musizieren mit Musikinstrumenten im Fokus haben. 

Kostet die Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis etwas?
Die Teilnahme am Europäischen SchulmusikPreis ist – abgesehen von etwas Zeit, die Sie für die Erstellung der Videodokumentation und die Onlinebewerbung investieren müssen – kostenfrei. Eine Anmeldegebühr oder ähnliches wird nicht erhoben.

Wie viele Beiträge dürfen pro Wettbewerb von einem Lehrer eingereicht werden?
Es darf nur jeweils ein Beitrag pro laufenden Wettbewerb eingereicht werden.

Kann man mehrmals am Europäischen SchulmusikPreis teilnehmen?
Ja, am Europäischen SchulmusikPreis kann mehrmals teilgenommen werden. Dies gilt auch für Preistragende vergangener Wettbewerbe, solange sie sich nicht mit einem bereits prämierten Beitrag bewerben.

Wie alt dürfen die eingereichten Beiträge sein?
Für das Bewertungsverfahren sind alle Beiträge in den jeweiligen Wettbewerbskategorien qualifiziert, die während des aktuellen Schuljahrs entstanden sind.

Muss die Videodokumentation von den Teilnehmern gedreht sein, oder kann dafür auch jemand beauftragt werden?
Die Videodokumentation kann sowohl von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Elternteilen oder externen beauftragten Personen erstellt werden. Es wird kein professionelles Video erwartet! Das Hauptaugenmerk ist auf eine authentische Darstellung des Unterrichts zu legen. 

Die Videodokumentation sollte eigens für den Europäischen SchulmusikPreis angefertigt werden. 

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Videodokumentation unsere Teilnahmebedingungen (Rechteeinräumung durch die Teilnehmer).

Bewerbung

Auf welchem Weg kann die Bewerbung eingereicht werden?
Die Bewerbung um den Europäischen SchulmusikPreis ist ausschließlich online unter www.europaeischer-schulmusik-preis.eu möglich. Schriftliche Bewerbungen sind nicht zulässig. Die Online-Bewerbung ist zeitlich begrenzt und ausschließlich im festgesetzten Zeitraum möglich. Die Bewerbungsfrist zum aktuellen Wettbewerb entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.

Woraus besteht die Bewerbung?
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

  • das vollständig ausgefüllte Online-Bewerbungsformular mit Angaben zur Schule und zum eingereichten Beitrag (u.a. Darstellung der Methode, Ergebnisse der Arbeit)
  • eine Videodokumentation mit der Länge von max. fünf Minuten, in der die Arbeitsmethode/-vorgehen und Arbeitsergebnisse, inkl. Aussagen und Kurzstatements beteiligter Schüler/-innen dargestellt werden,
  • die unterzeichnete Einverständniserklärung der Schulleitung.

Bitte beachten Sie: Für Beiträge, in denen Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mitwirken, ist eine Einreichung der Videodokumentation nur dann möglich, wenn eine ausdrückliche Einwilligung zur Teilnahme des/der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese verbleibt bei der zuständigen Lehrkraft bzw. der Schulleitung und ist dem Veranstalter des Europäischen SchulmusikPreises auf Wunsch schriftlich vorzulegen.

Kann das Online-Bewerbungsformular zwischengespeichert werden?
Nein. Es empfiehlt sich, die geforderten Angaben in einem gesonderten Word-Dokument  vorzuschreiben und sie mittels Kopiermodus in das Online-Bewerbungsformular einzufügen.

Welches Format benötigt die Videodatei und hat die Dateiqualität eine Auswirkung auf die Juryentscheidung?
Für die Videodatei sind folgende Formate empfehlenswert: AVI, MP4, MOV, WMV, FLV, SWF, MPG, MPEG. Bitte achten Sie darauf, dass die Größe der Datei 50 MB nicht überschreitet. Sollte ein Upload bei Einhaltung der 50 MB nicht möglich sein, kann auch ein Youtubelink eingefügt werden. Videokompressionen führen meist zu einer reduzierten Qualität des Videos, was aber für die Bewertung der Beiträge nicht relevant ist. Von Preisträgern wird das Videomaterial in guter Auflösung als Datei benötigt, wofür sich der Ausrichter aber nochmals gesondert mit diesen in Verbindung setzt.

Werden für die Wettbewerbsbeiträge Eingangsbestätigungen verschickt?
Ja, alle Teilnehmer erhalten nach Versand des Online-Formulars eine Eingangsbestätigung.

Was tun, wenn das Online-Bewerbungsformular nicht verschickt werden kann und eine Fehlermeldung auftaucht?
Bitte achten Sie auf darauf, dass 

  • alle Felder im Online-Bewerbungsformular ausgefüllt sind,
  • Zahlenangabe nur im Zahlenformat gemacht wurden (Bsp.: Anzahl der Schüler: 25),
  • alle geforderten Anhänge (Einverständniserklärung der Schulleitung; Videodokumentation) beigefügt wurden,
  • die Videodatei den vorgegebenen Formaten entspricht und
  • sie das Lesen der Teilnahmebedingungen bestätigt haben.

Was geschieht mit Beiträgen, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten?
Beiträge und Bewerbungen, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten, werden disqualifiziert.

Ergebnis

Wie werden die Preisträger ermittelt?
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Europäischen SchulmusikPreises werden durch eine Fachjury ermittelt, die sich aus Persönlichkeiten aus dem Bereich der Musikpädagogik zusammensetzt. Die Jury ist berechtigt, die Preisgelder einer Kategorie zu teilen oder gegebenenfalls keine Prämierung durchzuführen. Es obliegt ihr ebenfalls Sonderpreise zu vergeben. Die Entscheidung der Jury ist definitiv und unanfechtbar.

Wie und wann erfährt man über den Juryentscheid und werden alle Teilnehmer über das Ergebnis informiert?
Die öffentliche Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt meist 1 Monat nach Bewerbungsschluss. Es werden alle Wettbewerbsteilnehmenden postalisch darüber informiert, ob sie von der Jury für eine Preisträgerschaft ausgewählt wurden oder nicht. Eine Begründung des Juryentscheids erfolgt nur im Falle einer Preisträgerschaft. Weitere Auskünfte zu den Bewertungen der einzelnen Wettbewerbsbeiträge erfolgen nicht. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung im Auswahlverfahren oder auf die ausgelobten Preise existiert nicht. Es gelten, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, die in Reglement formulierten Bedingungen.

Sind die Preisgelder zweckgebunden und auf welches Konto werden sie überwiesen?
Ja, die Preisgelder der einzelnen Kategorien sind zweckgebunden und müssen nachweislich in den Musikunterricht der Preisträgerschule fließen. Die Kontodaten werden bei den Preisträgerinnen und Preisträger gesondert durch den Ausrichter angefragt; die Gelder werden auf Schulkonten oder Konten von Fördervereinen überwiesen.

Was geschieht mit den eingereichten Beiträgen nach dem Ende eines Wettbewerbs?
Die Beiträge der Preistragenden werden veröffentlicht. Die Beiträge aller anderen sich am Wettbewerb beteiligten Personen werden archiviert und nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.

Ausrichter

Mit freundlicher Unterstützung

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